Schnell, einfach, transparent

KFZ-Abmeldung

Einfach online abmelden lassen als Privatkunde

Ihr Fahrzeug soll stillgelegt, abgemeldet oder verschrottet werden. Wir helfen Ihnen bei allen Prozessen bei der Zulassungsbehörde.

zur Online-Abmeldung

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen zur Abmeldung des KFZ

Für eine vorübergehende Stilllegung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
    (Teil I bei Gebruachtfahrzeugen)
  • Altes Kennzeichen
  • Verbleibserklärung

Für eine endgültige Stilllegung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
    (Teil I bei Gebruachtfahrzeugen)
  • Altes Kennzeichen
  • Verbleibserklärung
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Einfach abmelden lassen als Geschäftskunde

Die Abmeldung der Firmenfahrzeuge kann schnell mit viel Stress verbunden sein. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie.

zur Online-Abmeldung

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen zur Abmeldung des KFZ

Für eine vorübergehende Stilllegung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
    (Teil I bei Gebruachtfahrzeugen)
  • Altes Kennzeichen
  • Verbleibserklärung

Für eine endgültige Stilllegung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
    (Teil I bei Gebruachtfahrzeugen)
  • Altes Kennzeichen
  • Verbleibserklärung
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Einfach online abmelden als Autohaus

Wir unterstützen Sie bei den Abmeldeprozessen, so dass der Käufer nach einigen Tagen sein neues Auto komplett mit Kennzeichen, Zulassung und allen nötigen Papieren bei ihnen im Autohaus abholen kann.

zur Online-Abmeldung

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen zur Abmeldung des PKW's

Für die Zulassung von Neu-und Gebrauchtfahrzeugen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
    (Teil I bei Gebruachtfahrzeugen)
  • eVB-Nummer
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Steuer-Einzugsermächtigung*
  • Hauptuntersuchung-Prüfbericht
    (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
  • Alte Kennzeichen (falls vorhanden)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung/
    COC-Papiere
    (bei der Erstzulassung von Neuwagen oder Fahrzeugen aus dem Ausland)
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